Landesverband  Burgenland
NOTRUF
Tel. 144

 

Im Eis eingebrochen! Was tun?

 

Kaum sind die zahlreichen Seen und Teiche zugefroren, ziehen sie viele Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche an. Um ein Einbrechen auf den Gewässern zu vermeiden, sollte man einige wichtige Regeln beachten.

 

Die Eisdecke sollte eine Stärke von 7cm für einzelne Personen, für starken Besuch 10cm und für Fahrzeuge 18cm aufweisen. Stehende Gewässer frieren stärker zu als fließende Gewässer, auch ist die Tragfähigkeit bei seichten

Gewässern höher als bei tieferen. Größere Gefahr besteht auch bei stehenden Gewässern durch Zuflüsse und unterirdischen Quellen. Man sollte niemals allein auf Seen unterwegs sein.

 

Sollte es dennoch zu einem Einbruch kommen, ist folgendes zu tun:

  1. Ruhe bewahren – nicht mit den Armen herumschlagen
  2. Versuche durch kräftige Grätschstöße der Beine und Gewichtsverlagerung des Oberkörpers wieder auf das Eis in die Richtung woher man gekommen ist, zu gelangen.
  3. Ist es gelungen auf das Eis zu kommen, soll man nicht sofort aufstehen, sondern den Körper flach auf dem Eis liegend, in Richtung der dickeren Eisschicht schieben. Erst wenn die Gewissheit besteht, dass das Eis wieder genügend Tragfähigkeit hat, langsam aufstehen.
  4. Ist man nicht in der Lage, sich auf das Eis zu schieben, sollte man um Hilfe rufen, jedoch darauf achten, dass der Helfer  nicht in aufrechter Haltung und ohne Hilfsmittel (Leine, Brett,...) zu nahe an die Einbruchstelle kommt.

 

Auch als Helfer hat man bei solchen Unfällen einige Grundregeln zu beachten, um nicht selbst in Gefahr zu geraten:

  1. Sich niemals in aufrechter Haltung der Unfallstelle nähern.
  2. Nie zu nahe an die Einbruchstelle herangehen, sondern Hilfsmittel verwenden.
  3. Beruhigend auf den Verunglückten einwirken.
  4. Niemals überhastet und unüberlegt handeln.
 

Erste Hilfe:

Der Mensch benötigt eine konstante Körpertemperatur von 36 – 37 Grad Celsius. Da Wasser eine 25 – mal höhere Wärmeleitfähigkeit als Luft hat, kommt es zu einer 2- bis 5-fach schnelleren Abkühlung im Wasser.

Weiters gilt, je kälter das Wasser ist, desto rascher erfolgt die Auskühlung – also nicht im Wasser die Kleidung ausziehen, da so eine geringe aber doch vorhandene wärmere Schicht um den Körper entsteht.

 

Körpertemperatur von 35-33 Grad Celsius: Äußert sich durch starkes Zittern bei vollständigem Bewusstsein.

                   Hier reichen Decken und die Zufuhr von warmen Getränken (kein Alkohol). Nasse Kleidung entfernen.

Körpertemperatur von 33-30 Grad Celsius: Orientierungsverlust, kaum noch Zittern mit eher starren Muskeln,

                   deutliche Abnahme der Herz und Atemfrequenz. Der Unterkühlte kann, wenn er noch ansprechbar sein

                   sollte, nicht mehr sinnvoll bei seiner Bergung mitarbeiten.

Körpertemperatur unter 30 Grad Celsius: Tiefe Bewusstlosichkeit, die Opfer sehen eigentlich schon aus, als ob sie erfroren sind.

Die Erste Hilfe in allen Stadien besteht darin, die Geborgenen möglichst wenig zu bewegen und nicht in eine aufrechte Position zu bringen, da es sonst zum Bergetod durch Vermischung des kalten Schalenblutes mit dem noch warmen Kernblut kommt. Nasse Kleidung ist außerhalb des Wassers zu entfernen, da es sonst zu einem weiteren Wärmeentzug durch die Verdunstung kommt. Wärmezufuhr bei einer Körpertemperatur ab 33 Grad Celsius nur über Decken, Körperkontakt, Schlafsack, etc.

Keinesfalls einflössen warmer Getränke bei Bewusstlosen oder eintauchen in warmes Wasser (heiße Dusche)! Die Herz-Lungen-Wiederbelebung ist genau so wie bei jedem anderem Ertrinkungsopfer durchzuführen, bis der Tod durch einen Arzt zweifelsfrei festgestellt wird.