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für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
A) Zusätzliche Voraussetzungen
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Bewerberinnen und Bewerber müssen im Besitz des Retterscheines sein;
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abgeschlossener Erste Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden), der jedoch nicht älter als 3 Jahre sein darf;
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Bewerberinnen und Bewerber für den Schwimmlehrer müssen die persönliche und fachliche Eignung zur Erteilung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, besitzen. Insbesondere dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.
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Mitarbeit im Rahmen von Schwimmkursen
B) Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen
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Kenntnis vom Aufbau, Wesen und Wirken der Organisation;
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Kenntnis der Selbstrettung;
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Schwimmen in drei Stilarten (Brust, Kraul, Rücken);
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Praktische Arbeit mit mindestens drei Rettungsgeräten (z.B. ABC-Ausrüstung, Gurtretter, Rettungsboje, Rettungsmatratze, Wurfsack, Rettungsbrett);
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25 m Streckentauchen;
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Beherrschung des neuzeitlichen Anfängerschwimmunterrichtes in Theorie und Praxis.
C) Besondere Durchführungsbestimmungen
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Gute Allgemeinbildung und Unterrichtsgeschick.
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Die Prüfung ist vor einer Prüfungskommission, die durch die durchführende Organisation (gemäß Punkt A.3) zusammen zu setzen ist, abzulegen.
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Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Seminars im Ausmaß von mindestens 16 Stunden, wobei Teile aus äquivalenten Ausbildungen angerechnet werden können.
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Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen und Anfängerschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmabzeichen) wird im Zuge der Ausstellung des Scheines auf die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.
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Die Verlängerung der Prüfberechtigung erfolgt im Rahmen von Fortbildungen durch die ausstellende Organisation jeweils wieder auf die Dauer von maximal fünf Jahren.
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